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Die Labore verfügen über ein Meldesystem, das bei ggf. bekannt werdenden gesundheitlichen Gefährdungen durch Zahnersatzmedizinprodukte in engem Zusammenspiel mit regionalen und bundesweiten Behörden zum Einsatz kommt, um möglicherweise weitreichende Gefahren von Patienten abzuwenden. |
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Jeder Zahnarzt/ Patient erhält vom Innungsbetrieb zu seiner Arbeit eine sogenannte Konformitätserklärung, auf der das Labor zusichert, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, die eine Gesundheitsgefahr für den Patienten weitestgehend ausschließen. |
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Gleichzeitig damit bekommt der Patient/ Zahnarzt auch Informationen über die verwendeten, im Mund verbleibenden Einsatzmaterialien - in Zeiten zunehmender Allergiesensibilisierung ein großes Plus an Sicherheit und Transparenz für Patient und Zahnarzt. |
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Innungsfachbetriebe können aufgrund ihrer Dokumentation über die Herstellung eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Materialien und Arbeitsschritte gewährleisten. |
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Die Einhaltung des Medizinproduktegesetzes wird durch Innungsbetriebe auch dadurch nachhaltig unterstützt, dass Patienten zusammen mit der Laborrechnung ein spezielles Herstellerzertifikat erhalten. Es dokumentiert, woher der Zahnersatz kommt und wer als Hersteller das Produkt verantwortet. Insgesamt wiederspiegelt sich darin der hohe Anspruch Berliner und Brandenburger Innungsfach |