Regionalversammlungen der MDZI

(01. März 2019) - Rund um das Verpackungsgesetz ging es in den Regionalversammlungen der MDZI in Magdeburg, Berlin und Chemnitz. Dafür hatte die Geschäftsstelle Referenten aus dem ZDH bzw. die Umweltberater der Handwerkskammern eingeladen, in einem Kurzvortrag Hintergrund, Anforderungen und Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes vorzustellen. Daran schloss sich eine rege Diskussion an, bei der deutlich wurde, dass selbst bei so simplen Tätigkeiten wie dem Transport der Arbeiten große Unterschiede in der Handhabung bestehen.

Am Ende der Diskussion gab es ein recht eindeutiges Ergebnis: Es wird nur ganz selten und ausnahmsweise ein Dentallabor geben, welches nicht registrierungspflichtig beim Verpackungsregister ist.

Aber von vorn: Es geht um das Verpackungsmaterial, welches ein Dentallabor in Verkehr bringt und dann von dessen Kunden (üblicherweise) weggeworfen wird. Es geht nicht um das Verpackungsmaterial, was im Dentallabor anfällt oder um die eigenen gelben Tonnen oder Gewerbeabfalltonnen. Es geht also um z.B. die Dentalbeutel, die bei der Versendung der fertigen Arbeiten, der Reparaturen oder gelegentlicher Kleinteile an den Zahnarzt verwendet werden. Mehrwegboxen fallen nicht unter die registrierungspflichtigen Verpackungen, wohl aber das Seidenpapier oder das Küchenkrepp, in das die Arbeiten vor Verstauen in den Mehrwegboxen noch einmal eingewickelt werden. Erfasst wird auch der Karton, in den man die Arbeiten bei Versand mit der Post steckt, wenn man einen weiter entfernten Kunden hat - oder die Briefumschläge für Kundenzeitschriften, Imagebroschüren oder sonstige Werbesendungen – oder die Tüten, in denen man auf einer Messe die Informationen und Give-Aways an die Messebesucher herausgibt.

Wer dieses oder Vergleichbares in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister registrieren und einen Vertrag mit einem am Recyclingsystem beteiligten Entsorger schließen. Hier verweisen wir auf die dazu von den Innungen bereits herausgesandten Informationen, sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte am besten telefonisch an die Geschäftsstelle Ihrer Innung.

Die Schlussnote der Regionalversammlung bildete ein Ausblick auf das kommende neue EU-Medizinprodukterecht und die insoweit noch bestehenden Unsicherheiten.

Insgesamt sehr gut besuchte Veranstaltungen, die mit dem eher informellen Rahmen kurzweilig viele Informationen boten und die Möglichkeit, alle Fragen loszuwerden und gleichzeitig noch den einen oder anderen Kollegen zu treffen. Die Resonanz war dementsprechend sehr positiv, wir haben uns über Ihr Lob sehr gefreut und versprechen, mit dem nächsten aktuellen Thema wieder zu Ihnen in die Regionen zu kommen – auch wenn wir hoffen, nicht so schnell wieder über ein Gesetz mit bürokratischem und finanziellem Mehraufwand für Sie informieren zu müssen.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.